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VERBOTENE ARBEITEN

  • Abschleifen von Bitumenkleber (z.B. schwarzer Leim unter Parkett). Wenn dies notwendig ist, muss der Arbeitsbereich abgegrenzt werden.
     
  • Alle Arbeiten, die Staub erzeugen, sollten vermieden werden (z. B. das Abschleifen von Bitumenkleber unter Parkett). Wenn dies notwendig ist, muss der Arbeitsbereich abgegrenzt werden.